Grabrückbau

Ist die Laufzeit des Grabnutzungsrechts abgelaufen, sind die Grabinhaber dazu verpflichtet die Grabstätte aufzulösen. Das heißt, der Grabstein inkl. Fundament und der Grabschmuck wird abgeräumt und das Grab eingeebnet. Diese Arbeiten, sowie die fachgerechte Entsorgung der Materialien, erledigen wir gerne für Sie.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Projekten bzw. Bauvorhaben persönlich!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage über unser Kontaktformular oder telefonisch über die 024212060443.